Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Siefersheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „In der Heidenhecke“ nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren gefasst.
Die Ortsgemeinde Siefersheim plant im Rahmen der örtlichen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen die Ausweisung eines Baugebietes.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im anliegenden Lageplan kenntlich gemacht und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Siefersheim Flur 4, Parzellen 38/1, 39/1, 40/1, 41, 41 sowie die Wegeparzellen 292/1 und 293 (jeweils teilweise) sowie Flur 1, Parzellen 412/1 (teilweise) und 409/2.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlage: Plan