Der Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2024 die folgenden Abgabensätze gem. § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzt:
| Laufende Entgelte: | ||
| Schmutzwassergebühr | je m³ gewichteter Schmutzwassermenge | 1,93 € |
| Wiederkehrender BeitragSchmutzwasser | je m² Grundstücksfläche zzgl. Geschossflächenzuschlag | 0,07 € |
| Wiederkehrender BeitragOberflächenwasser | je m² zulässiger Abflussfläche | 0,38 € |
| Wiederkehrender BeitragStraßenoberflächenentwässerung | je m² Straßenfläche (Abschlag) / Spitzabrechnung gem. Vertrag | 0,47 € |
| Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben | je m³ Schmutzwasser | 25,67 € |
| Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben (Selbstanlieferung) | je m³ Schmutzwasser | 3,52 € |
| Einmalige Entgelte: | ||
| Einmalbeitrag Schmutzwasser(Erstmalige Herstellung) | je m² Grundstücksfläche zzgl. Geschossflächenzuschlag | 3,67 € |
| Einmalbeitrag Oberflächenwasser(Erstmalige Herstellung) | je m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche | 13,69 € |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen(Erstmalige Herstellung) | je m² Straßenfläche | 19,07 € |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen(Erneuerung in offener Bauweise) | je m² Straßenfläche | 19,07 € |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen(Erneuerung in geschl. Bauweise) | je m² Straßenfläche | 9,60 € |