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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 50/2024
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt (AöR)
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Festsetzungsbeschluss

Abgabensätze der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt

Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2024 die folgenden Abgabensätze gem. § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzt:

Laufende Entgelte:

Schmutzwassergebühr

je m³

gewichteter Schmutzwassermenge

Wiederkehrender BeitragSchmutzwasser

je m²

Grundstücksfläche zzgl.

Geschossflächenzuschlag

Wiederkehrender BeitragOberflächenwasser

je m² zulässiger Abflussfläche

Wiederkehrender BeitragStraßenoberflächenentwässerung

je m²

Straßenfläche (Abschlag) /

Spitzabrechnung gem.

Vertrag

Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben

je m³ Schmutzwasser

Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben (Selbstanlieferung)

je m³ Schmutzwasser

Einmalige Entgelte:

Einmalbeitrag Schmutzwasser(Erstmalige Herstellung)

je m² Grundstücksfläche

zzgl. Geschossflächenzuschlag

Einmalbeitrag Oberflächenwasser(Erstmalige Herstellung)

je m²

beitragspflichtiger Grundstücksfläche

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen(Erstmalige Herstellung)

je m²

Straßenfläche

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen(Erneuerung in offener Bauweise)

je m²

Straßenfläche

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen(Erneuerung in geschl. Bauweise)

je m²

Straßenfläche

Wörrstadt, den 3. Dezember 2024
Sartorius
Vorstand