Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 51/2022
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt (AöR)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abgabensätze der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt Anstalt des öffentlichen Rechts

Festsetzungsbeschluss

Der Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2022 die folgenden Abgabensätze gem. § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt:

Laufende Entgelte:

Schmutzwassergebühr

je m3 gewichteter Schmutzwassermenge

1,73 €

Wiederkehrender Beitrag

Schmutzwasser

je m2 Grundstücksfläche

zzgl. Geschoss-

flächenzuschlag

0,06 €

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser

je m2 zulässiger Abflussfläche

0,38 €

Wiederkehrender Beitrag

Straßenoberflächenentwässerung

je m2 Straßenfläche (Abschlag)/

Spitzabrechnung

gem. Vertrag

0,47 €

Gebühr für das Einsammeln,

die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben

je m3 Schmutzwasser

23,01 €

Einmalige Entgelte:

Einmalbeitrag Schmutzwasser

(Erstmalige Herstellung)

je m2 Grundstücksfläche zzgl. Geschoss-flächenzuschlag

3,67 €

Einmalbeitrag Oberflächenwasser

(Erstmalige Herstellung)

je m2 beitragspflichtiger

Grundstücksfläche

13,69 €

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

(Erstmalige Herstellung)

je m2 Straßenfläche

19,07 €

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

(Erneuerung in offener Bauweise)

je m2 Straßenfläche

19,07 €

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen

(Erneuerung in geschl. Bauweise)

je m2 Straßenfläche

9,60 €

Wörrstadt, den 6. Dezember 2022
Sartorius, Vorstand