Der Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2022 die folgenden Abgabensätze gem. § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt:
| Laufende Entgelte: | ||
| Schmutzwassergebühr | je m3 gewichteter Schmutzwassermenge | 1,73 € |
| Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser | je m2 Grundstücksfläche zzgl. Geschoss- flächenzuschlag | 0,06 € |
| Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser | je m2 zulässiger Abflussfläche | 0,38 € |
| Wiederkehrender Beitrag Straßenoberflächenentwässerung | je m2 Straßenfläche (Abschlag)/ Spitzabrechnung gem. Vertrag | 0,47 € |
| Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschl. Gruben | je m3 Schmutzwasser | 23,01 € |
| Einmalige Entgelte: | ||
| Einmalbeitrag Schmutzwasser (Erstmalige Herstellung) | je m2 Grundstücksfläche zzgl. Geschoss-flächenzuschlag | 3,67 € |
| Einmalbeitrag Oberflächenwasser (Erstmalige Herstellung) | je m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche | 13,69 € |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen (Erstmalige Herstellung) | je m2 Straßenfläche | 19,07 € |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen (Erneuerung in offener Bauweise) | je m2 Straßenfläche | 19,07 € |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen (Erneuerung in geschl. Bauweise) | je m2 Straßenfläche | 9,60 € |