Nach § 97 Abs. 1 GemO, Rheinland-Pfalz, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein für das Jahr 2024 mit seinen Anlagen vom 09. 02 bis 23.02.2024 im Zimmer 1.05 der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Bei Einsichtnahme bitten wir Sie vorher telefonisch mit Herrn Maurer 06709/302-231 zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen.
Innerhalb von 14 Tagen (09. Februar bis 23. Februar 2024) können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplan und seiner Anlagen eingereicht werden. Die Vorschläge sind beim Sachgebiet Finanzen, Zimmer 1.05, der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.