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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 7/2023
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Öffentliche Mahnung

Wir weisen darauf hin, dass die 1. Rate Steuern und allgemeine Abgaben am 15.02.2023 fällig war.

Diejenigen Abgabepflichtigen, die der Verbandsgemeindekasse Wöllstein keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, umgehend ihre Zahlungsrückstände, auch Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge, zu begleichen.

Die bei verspäteter Zahlung entstehenden, gesetzlich festgelegten, Mahngebühren und Säumniszuschläge sind zu entrichten und werden, wie die Abgabeschuld selbst, mittels Vollstreckungsmaßnahmen (u.U. Lohn- bzw. Kontopfändung) beigetrieben.

Verbandsgemeindekasse Wöllstein
als Vollstreckungsbehörde