Wir weisen darauf hin, dass die 1. Rate Steuern und allgemeine Abgaben am
15.02.2024
fällig wird.
Diejenigen Abgabepflichtigen, die der Verbandsgemeindekasse Wöllstein keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, ihre Abgaben, auch Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge, an diese zu überweisen.
Die bei verspäteter Zahlung entstehenden, gesetzlich festgelegten, Mahngebühren und Säumniszuschläge sind zu entrichten und werden, wie die Abgabeschuld selbst, mittels Vollstreckungsmaßnahmen (u.U. Lohn- bzw. Kontopfändung) beigetrieben.