Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Wöllstein
Absage der Wahl gemäß § 53 Abs. 2 GemO
Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Wöllstein wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird die Wahl daher abgesagt. Die/der ehrenamtliche Bürgermeisterin/Bürgermeister wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.
Wöllstein, 03.02.2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
Wahlamt