Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Wöllstein

Absage der Wahl gemäß § 53 Abs. 2 GemO

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Wöllstein wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.

Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird die Wahl daher abgesagt. Die/der ehrenamtliche Bürgermeis­terin/Bürgermeister wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.

Wöllstein, 03.02.2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
Wahlamt