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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 8/2024
Gau-Bickelheim
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Niederschrift über die 39. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

18. Dezember 2023

Ort:

Bürgerhaus Gau-Bickelheim

Beginn:

19:05 Uhr

Ende:

20:46 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vollmer, Jürgen

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Mack, Wolfgang

2. Beigeordneter Lintgen, Michael

Ratsmitglieder:

Abel, Adam

Brunk, Markus

Fels, Heinrich Werner

Fels, Sandra

entschuldigt

Friedrich, Andreas

Gräsel, Hans

Haßlinger, Thomas

entschuldigt

Hollenbach, Peter

Janz, Johannes

entschuldigt

Krollmann, Markus

Noetzel, Thomas

Schnabel, Karl-Heinz

Schnabel, Oliver

Vollmer, Martin

Weil, Dominik

entschuldigt

Zahn, Thomas

entschuldigt

Sonstige Anwesende:

Sachgebietsleiter - Finanzen der Verbandsgemeinde, Herr Maurer zu TOP 2

Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde, zugl. Schriftführerin

Herr Weber von der Fa. WiWi zu TOP 4

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023/2024 der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim mit Investitionsprogramm 2023/2024 ff

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018 der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018

- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Aufhebung des Bebauungsplanes "Windkraft" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

a) Aufhebungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch(Bau GB)

b) Annahme des Planvorentwurfs

c) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs..1 BauGB

d) Beauftragung eines Ingenieurbüros

e) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten

- jeweils Beratung und Beschlussfassung

TOP 5

Gemarkungsübergreifender Windpark in Gumbsheim, Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Flonheim und Wallertheim

- Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen im 3. Bauabschnitt

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Bauangelegenheiten

a) Bauanträge Rückbau Bestands-Windenergieanlagen WEA R09 / WEA R22 / WEA R12 / WEA R18

- Beratung und Beschluss -

b) Weitere Bauangelegenheiten

- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Sanierung Johannisweg und Ertüchtigung zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbauch (BauGB)

- Beratung und Beschluss -

b) Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein zur Änderung des Flächennutzungsplans

- Beratung und Beschluss -

TOP 9

Annahme einer Spende § 94 Abs. 3 GemO.

- Beratung und Beschluss -

TOP 10

Kita-Neubau: Sachstand

- Information

TOP 11

Umgestaltung Friedhof und Einführung neuer Bestattungsformen:

- Sachstand

- Information

TOP 12

Errichtung WC-Anlage an der Kapelle:

- Sachstand

- Information

TOP 13

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die 39. Sitzung um 19:05 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 08.12.2023 zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Ebenfalls begrüßt Herr Vollmer Herrn Maurer von der Finanzabteilung zu TOP 2 und bestimmt Frau Faßbinder zur Schriftführerin. Zu TOP 4 wird Herr Weber der Fa. WiWi erwartet.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 12 von der Tagesordnung abzusetzen und auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Einwände in die Tagesordnung sowie zum letzten Protokoll werden nicht vorgebracht.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen weder schriftliche noch mündliche Anfragen vor.

TOP 2

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023/2024 der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim mit Investitionsprogramm 2023/2024 ff

Allen Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsentwurf 2023 / 2024 in digitaler Form übermittelt. Auf die Darstellung, Erläuterung und Erklärungen im Vorbericht wird verwiesen. Der Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Maurer, der noch einmal kurz durch den Haushaltsentwurf 2023/2024 führt. Die vorgesehenen Investitionen sind im entsprechenden Investitionsprogramm dargestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat den Haushalt anzunehmen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 01.12.2023 bis 15.12.2023 zur Einsicht durch die Einwohner aus. Vorschläge seitens Einwohner wurden nicht eingereicht.

Zu dem von Herrn Maurer vorgestellten Haushaltsentwurf gibt es seitens der Ratsmitglieder keine Einwände.

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen und der oben genannten Sachdarstellung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Annahme der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes samt Anlagen 2023 / 2024 und des Investitionsprogramms 2023 / 2024 und später.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018 der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018

Der 1. Beigeordnete, Herr Wolfgang Mack nimmt im Zuschauerraum Platz, da er im Jahr 2018 2. Beigeordneter der Ortsgemeinde war.

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer leitet zum Tagesordnungspunkt 3 ein und gibt das Wort an Herrn Hollenbach. Herr Hollenbach berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 24.04.2023 die Jahresrechnung 2018 geprüft hat und es hierbei keine Beanstandungen gab. Allen Ratsmitgliedern liegt die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.04.2023 vor. Herr Hollenbach gibt das Wort an Herrn Maurer von der Verbandsgemeinde. Herr Maurer erklärte anhand einer kleinen vorliegenden Präsentation den Jahresabschluss 2018. Da keine Fragen seitens der Ratsmitglieder kamen, lass Herr Hollenbach die Niederschrift der Prüfung über den Jahresabschluss 2018 sowie den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vor:

Beschlussantrag:

Die Rechnungsprüfungsausschussmitglieder empfehlen dem Ortsgemeinderat die geprüfte „Jahresrechnung 2018“ der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim zum 31.12.2018 mit der festgestellten Bilanzsumme von 12.924.691,21€ sowie der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 547.702,30 € und der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 941.989,06 € zuzustimmen. Siehe hierzu Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.04.2023.

Sachverhalt: Gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.

Grundlage seiner Entscheidung sind hierbei der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (§112 Abs. 1 GemO), welcher dem Ortsgemeinderat gemäß § 113 vorzulegen ist und die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Jahresrechnung vorbereitend prüft.

Da die vorgelegte Jahresrechnung sowohl formell- als auch materiell rechtlich ordnungsgemäß erstellt wurde, sind die Voraussetzungen gegeben, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat wird gebeten, nachträglich alle überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu bewilligen.

Herr Hollenbach bedankt sich bei Herrn Maurer für die sehr intensive und detaillierte Auflistung und Präsentation der Jahresrechnung 2018. Herr Maurer hat in der Sitzung alles sehr detailliert erklärt und offengelegt. Anschließend führt Herr Hollenbach durch die Abstimmung.

Beschluss

1) Der Ortsgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

2) Der Ortsgemeinderat bewilligt einstimmig mit 12 Stimmen alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Soweit für diese keine Genehmigungen durch den Ortsgemeinderat vorlagen, werden diese nachträglich gemäß § 100 Abs. 1 GemO erteilt.

3) Der Ortsgemeinderat erteilt einstimmig mit 12 Stimmen gemäß § 114 Abs. 1 GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung.

4) Er beschließt einstimmig mit 12 Stimmen gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung 2018.

Der Vorsitzende bedankt sich recht herzlich bei Herrn Maurer und verabschiedet diesen aus der Sitzung. Herr Wolfgang Mack rückt wieder an den Beratungstisch.

TOP 4

Aufhebung des Bebauungsplanes "Windkraft" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

a) Aufhebungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (Bau GB)

b) Annahme des Planvorentwurfs

c) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs..1 BauGB

d) Beauftragung eines Ingenieurbüros

e) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten

- jeweils Beratung und Beschlussfassung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Weber von der Fa. WiWi. In der letzten Sitzung hat Herr Weber ausführlich anhand einer Power-Point Präsentation über das Projekt „Repowering Windpark Gau-Bickelheim“ referiert. Von Seiten der Ratsmitglieder besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

a.)

Aufhebungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB

Vor dem Hintergrund der geplanten Repoweringsabsichten plant die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim die Aufhebung des Bebauungsplanes „Windkraft“. Detaillierte Erläuterungen sind der anliegenden Begründung und dem Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windkraft“ zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des Teilbereich 1 (Windenergieanlagen) umfasst die Flächen mit den

Flurstücksnummern:

  • Wirtschaftswege:
    • Flur 30: 131, 132, 133, 135, 136, 137, 137
    • Flur 24: 93, 94, 95, 96
    • Flur 29: 51
  • Landwirtschaftliche Flächen:
    • Flur 30: 1, 2, 3, 6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, 32, 36/1, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 73, 74, 75/1, 78/1, 79
    • Flur 24: 2/2, 6, 7/1, 7/2, 8, 9, 23, 24, 25, 36/1, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 32/1, 34, 35, 37/1, 39
  • Landwirtschaftliche Flächen mit WEA:
    • Flur 30: 4, 5, 17, 33, 34
    • Flur 24: 36

Der Geltungsbereich des Teilbereich 2 (Ausgleichsflächen) umfasst die Flächen mit den

Flurstücksnummern:

  • Ausgleichsfläche AF 1:
    • Flur 2: 74, 75, 95, 96, 127
    • Flur 3: 42, 43, 60, 62, 93, 94
  • Ausgleichsfläche AF 2:
    • Flur 2: 92, 93, 94
    • Flur 4: 195
  • Ausgleichsfläche AF 3:
    • Flur 2: 128
    • Flur 3: 17 und Teile von 18
    • Flur 4: 7, 67, 81, 82
  • Ausgleichsfläche AF 4:
    • Flur 2: 84, 102
    • Flur 3: 91, 92
    • Flur 4: 66, 181

Die Lagepläne sind anliegend beigefügt sowie der Begründung zu entnehmen.

b.)

Annahme des Planvorentwurfs

Der Planvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist anliegend beigefügt und wird in der Sitzung von einem Vertreter des Planungsbüros WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern vorgestellt.

c.)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Im weiteren Verfahren ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

d.)

Beauftragung eines Ingenieurbüros

Das Planungsbüro WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern hat zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windkraft“ ein Honorarangebot vorgelegt.

Das Angebot wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung geprüft und ist nach den Vorgaben der HOAI angemessen. Das vorläufige Honorar für die Aufhebung des Bebauungsplanes beträgt 9.341,50 € (brutto). Optionale Leistungen für z.B. die Auswertung von Stellungnahmen i.R. d. Beteiligungsphasen bzw. Sitzungsteilnahme sind in Höhe von ca. 2.000,-- € zu erwarten, sodass das Gesamthonorar voraussichtlich ca. 11.500,-- € betragen wird.1

Das Planungsbüro WSW & Partner GmbH ist der Verwaltung durch die Begleitung zahlreicher Verfahren bekannt, ebenso hat dieses Büro den ursprünglichen Bebauungsplan „Windkraft“ aufgestellt und ist mit dem Sachverhalt vertraut.

Die Auftragsvergabe an das Planungsbüro WSW & Partner GmbH wird empfohlen.

e.)

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor zur Übernahme der Planung

Mit dem Investor (Fa. wiwi consult GmbH & Co.KG, Mainz) wurde im Vorfeld erörtert, dass dieser alle Planungskosten für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Windkraft“ trägt.

Wichtig für die Ortsgemeinde ist, dass die Planungshoheit vollständig bei der Ortsgemeinde Gau- Bickelheim verbleibt. Das Bebauungsplanverfahren wird von der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim betrieben und unterliegt in den einzelnen Verfahrensschritten der Abwägung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat.

Weiteres wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Ortsgemeinde Gau- Bickelheim geregelt. Insbesondere wird auch formuliert, dass beim Scheitern der Planung Schadenersatzansprüche des Investors gegenüber der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim ausgeschlossen werden.

Der Investor ist mit dem Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages einverstanden.

Beschluss

a.) Der Ortsgemeinderat fasst einstimmig den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windkraft“ mit den o.g. Geltungsbereichen.

b.) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Annahme des Planvorentwurfs.

c.) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Durchführung des Unterrichtungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

d.) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern gem. o.g. Angebot.

e.) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor mit dem Inhalt der Kostenübernahme sowie der weiteren Regelungen wie oben beschrieben und ermächtigt den Ortsbürgermeister zum Vertragsabschluss.

Am Mittwoch, 20.12.2023 wird es eine Befahrung der Wirtschaftswege mit Herrn Weber, Herrn Oliver Schnabel und Herrn Karl-Heinz Schnabel sowie Herr Vollmer geben. Das Thema eventuelle Möglichkeit zur Rückübernahme der Ausgleichsflächen durch die Ortsgemeinde und Übernahme in das Ökoregister der Gemeinde ist lt Herrn Weber noch in der Prüfung. Herr Vollmer bedankt sich bei Herrn Weber und verabschiedet diesen.

1Gem. dem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 18.08.2021 zum öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz sind Aufträge über Planungsleistung von Architekten bis zu einer Wertgrenze von 25.000,-- € netto ohne Vorlage weiterer Angebote zulässig.

TOP 5

Gemarkungsübergreifender Windpark in Gumbsheim, Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Flonheim und Wallertheim

- Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen im 3. Bauabschnitt

Die Firma wiwi consult plant das Repowering von insgesamt 18 Windkraftanlagen in den oben genannten Gemarkungen. Das Repowering ersetzt die Altanlagen durch effizientere neue Windkraftanlagen. Die neuen Windkraftanlagen sind vom Hersteller Enercon, Typ E-160 EP5 E3, mit einem Rotordurchmesser von 160 m, Nennleistung 5,56 MW (statt bisher Hersteller Kenesys; Rotordurchmesser 109 m; 2,4 MW)

Die wiwi consult als ausführendes Planungsbüro setzt die Vorgaben des § 6 EEG um. Dies besagt, dass Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Umkreises von 2,5 km um die Turmmitte der jeweiligen Windkraftanlage befindet, eine finanzielle Ausgleichszahlung erhalten.

Wird einem der betroffenen Ortsgemeinden ein Angebot gemacht, muss es allen betroffenen Ortsgemeinden gemacht werden. Maßgeblich für die Auszahlung, sprich der finanzielle Anteil, ist die Summe der tatsächlich eingespeisten und der fiktiven Strommenge der jeweiligen Windkraftanlage.

Der Gemeinderat hat die Annahme des Geldes förmlich zu beschließen, ein entsprechender Vertrag ist ebenfalls Grundlage für die Auszahlung.

Der Projektleiter Herr Weber hat auf mehrfache Nachfrage versichert, dass es sich um einen finanziellen Bonus für die Ortsgemeinden handelt, es entstehen den Ortsgemeinden keinerlei Kosten.

Der neu zu beschließende Vertrag betrifft insgesamt 8 WEA, formeller Vertragspartner ist die Rheinhessen Wind 3 GmbH & Co. KG.

Die Realisierung wird nach derzeitigem Planungsstand ab 2025 erfolgen (siehe Textabschnitt zum Vertragsbeginn)

Beschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Annahme des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 zwischen der RheinhessenWind 3 GmbH & Co. KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz und der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim.

TOP 6

Bauangelegenheiten

a)

Bauanträge Rückbau Bestands-Windenergieanlagen WEA R09 / WEA R22 / WEA R12 / WEA R18

- Beratung und Beschluss -

Dem Rückbau der alten Windenergieanlagen WEA R09 / WEA R22 / WEA R12 / WEA R18 wird einstimmig zugestimmt.

b)

Weitere Bauangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt in der heutigen Sitzung nicht vor.

TOP 7

Sanierung Johannisweg und Ertüchtigung zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg

Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim plant die Sanierung und Ertüchtigung des Johanniswegs zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg auf einer Gesamtlänge von rund 2,2 km. Hierzu wurde von der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim bereits ein entsprechender Antrag zur Akquirierung von Fördergeldern gestellt welcher auch positiv beschieden wurde.

Die Arbeiten zur Sanierung und Ertüchtigung des Weges wurden von der Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 12.12.2023 statt. Es wurden insgesamt 7 Angebote eingereicht.

Die abgegebenen Angebote, deren Angebotsendsummen zwischen 318.502,90 € und 487.654,16 € brutto liegen, wurden vom projektbetreuenden Ingenieurbüro MB Ingenieure Rockenhausen sachlich, rechnerisch sowie fachtechnisch geprüft. Bei der Wertung wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde um die Arbeiten auszuführen.

Beratung

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Arbeiten lt. Vorgabe an die Baufirmen bis Mitte Mai beendet sein müssen, damit die danach einsetzenden Pflanzenschutzmaßnahmen der Winzer und auch das touristische Programm an der Kapelle nicht behindert werden. Außerdem ist dann auch noch ausreichend Zeit bis August gegenüber der ADD alles abzurechnen, was Voraussetzung für den Zuschuss ist. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind in diesen Leistungen inbegriffen und werden später separat abgerechnet und aus für den Hochwasserschutz bereitgestellten Haushaltsmitteln finanziert. Der Bahngraben soll im Zuge dieser Arbeiten ebenfalls ausgegraben und gereinigt werden. Der Landwirtschaftsausschuss tagt hierzu im Januar 2024.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt, einstimmig den Auftrag für die Sanierung und Ertüchtigung des Johannisweg zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg auf einer Gesamtlänge von rund 2,2 km an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter die Firma Wust und Sohn GmbH & Co. KG aus Simmern zum Angebotspreis von 318.502,90 € brutto zu vergeben.

TOP 8

Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

a) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbauch (BauGB)

- Beratung und Beschluss -

b) Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein zur Änderung des Flächennutzungsplans

- Beratung und Beschluss -

Ratsmitglied Werner Fels nimmt im Zuschauerraum Platz.

a.) Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim plant auf Antrag eines Privaten die Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im anliegenden Lageplan kenntlich gemacht und umfasst die Grundstücke Flur 10, Parzelle 49/1 sowie die Wegeparzellen Flur 10, Nrn. 93, 100 (Teilstück) und 92 (Teilstück).

b.) Der o.g. Geltungsbereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein als Grünfläche und Überschwemmungsgebiet dargestellt. Um den gewünschten Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln zu können, muss der FNP entsprechend geändert werden.

Aus diesem Grund stellt die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim einen Antrag auf Änderung des FNP an die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein zur Darstellung einer Wohnmobilstellplatzfläche.

Beschlussvorschlag

a.)

Der Ortsgemeinderat fasst einstimmig den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes im o.g. Plangebiet.

b.)

Der Ortsgemeinderat fasst einstimmig den Beschluss, einen Antrag auf Änderung des FNP bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein zu stellen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass ein städtebaulicher Vertrag zur Nutzung des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges noch geschlossen werden muss. Die Planungen für die Flächennutzungsplanänderungen der VG macht die Fa. WSW.

TOP 9

Annahme einer Spende § 94 Abs. 3 GemO.

Die Ortsgemeinde hat eine Spende des mit der Planung der Außenanlagen der neuen Kita beauftragten Landschaftsplanungsbüros Butsch & Faber, Flonheim in Höhe von 2.325,08 € erhalten. Der Gemeinderat nimmt die Spende einstimmig dankend an.

Der Vorsitzende stellt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 20.10 Uhr her.

Um 20.15 Uhr wird der öffentliche Teil der Sitzung wiederhergestellt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende eines Bürgers der Gemeinde, der anonym bleiben möchte, für die Jugendarbeit.

TOP 10

Kita-Neubau: Sachstand

- Information

Ortsbürgermeister Vollmer berichtet vom aktuellen Sachstand des Kita-Neubaus. Das Gebäude ist innen und außen bis auf die Unterverschalung des Dachüberstands zur Terrasse hin komplett fertig gestellt. Alle für die Erteilung der Betriebserlaubnis erforderlichen Testate wurden erbracht (Bauabnahme, Brandschutz, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Gemeinde-Unfallkasse). Somit kann die Eröffnung wie geplant zum 02.01.24 erfolgen. Das Kita-Team ist unterstützt durch Gemeindemitarbeiter bereits mit Einräumungsarbeiten beschäftigt. Bei den Außenanlagen wurden die Parkplätze zum Badenheimer Weg und die Terrassen fertiggestellt. Das Spielgelände wurde bereits vormodelliert, konnte wegen der schlechten Witterung aber noch nicht fertiggestellt werden. Gesamt-Fertigstellung der Außenanlagen ist bis Februar/März geplant, sofern die Witterung das zulässt.

Aus dem Rat kam die Frage nach dem „blower-door-Test“ wie bereits mehrfach angesprochen. Der Vorsitzende führte dazu aus, dass dieser lt. vorliegendem Energiesparnachweis für die Kita nicht erforderlich ist und einen Kostenaufwand von ca. € 2.000,-- + 3.000,-- habe. Im Rat wurde dagegen die Auffassung vertreten, dass dieser Test zusätzliche Sicherheit und Gewissheit bringe, dass die Firmen auch sauber gearbeitet hätten und die Ausführung zudem bereits mehrfach zugesagt worden war. Der Rat beauftragt daher den Bürgermeister entsprechende Angebote einzuholen und ermächtigt ihn den Auftrag an den Günstigstbietenden zu erteilen.

TOP 11

Umgestaltung Friedhof und Einführung neuer Bestattungsformen:

- Sachstand

- Information

Zu diesem Punkt teilt der Vorsitzende mit, dass auf dem Friedhof inzwischen die vorbereitenden Einmessungen für die Anlage des Friedwaldes und der anderen Pflanzungen vorgenommen wurden. Die eigentlichen Bäume für den Friedwald kommen am 19.12.2023 und sollen noch vor Weihnachten gepflanzt werden. Ebenso die eingeplanten Hecken. Im neuen Jahr soll dann auch zügig die Friedhofssatzung angepasst werden, um den Friedwald und auch die Wiesengräber alsbald in Betrieb nehmen zu können.

TOP 12

Errichtung WC-Anlage an der Kapelle:

- Sachstand

- Information

Dieser TOP wird abgesetzt und folgt in der nächsten Sitzung. Hierzu werden die Architektin, Frau Scholl und Herr Urfell eingeladen.

TOP 13

Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen der Verwaltung

-

Renovierung Turnhalle: Die Ortsgemeinde ist mit der VG im Gespräch, über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie das Verfahren erneut anzustoßen.

-

Im Rahmen des KIPKI-Förderprogrammes soll Geld für Projekte zur Energieeinsparung in die VG fließen. Ursprünglich war hier u. A. die 100% Förderung eines E-Fahrzeuges für den Bauhof der Ortsgemeinde Wöllstein vorgesehen. Zwischenzeitlich hat man sich verständigt stattdessen jeweils zu 50% je ein Fahrzeug für die Bauhöfe der Ortsgemeinden Wöllstein und Gau-Bickelheim zu fördern

Anfragen:

-

Der Vorsitzende teilt dem Rat mit, dass mit Datum vom 14.12.23 eine schriftliche Anfrage der Fraktionen der CDU und der Wählergruppe Krollmann hinsichtlich des Neubaugebietes „Hinter der Hofstatt“, des Gewerbegebietes „Im Ödchen“, der Streuobstwiese, dem Dorfgemeinschaftshaus, dem Jugendraum/Jugendpfleger und der zukünftigen Prioritäten der Projekte eingegangen ist. Er teilt dem Rat mit, dass er die gestellten Fragen mit Schreiben an die beiden Fraktionen v. 18.12.23 beantwortet hat und händigt dem Gemeinderat Kopien der beiden Scheiben zur Kenntnisnahme aus. Weiterer Erläuterungsbedarf dazu wurde nicht geäußert. Beide Schreiben können über das Ratsinformationssystem öffentlich eingesehen werden.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen

Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:46 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender)
(Schriftführer)