Zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Gau-Bickelheim am Freitag, den 20.03.2026 um 19.00 Uhr, lade ich Sie hiermit gem. § 19 Abs. 1 S. 5 Nr. 3a Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG) in der derzeit gültigen Fassung in das Feuerwehrgerätehaus Gau-Bickelheim, St. Floriansweg 5, 55599 Gau-Bickelheim
ein.
Tagesordnung
| 1. | Wahl des Wehrführers |
Wahlvorschläge für die Wahl eines Wehrführers können auch vor dem Wahltag schriftliche bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein eingereicht werden. Für die Wahl berechtigt sind neben den Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Gau-Bickelheim auch Angehörige der Jugendfeuerwehr der örtlichen Feuerwehreinheit Gau-Bickelheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.