Am 31.01.2024 fand in der Gemeindehalle Gumbsheim eine Informationsveranstaltung zur Wasserversorgung in Gärten statt. Die Einladung ging an alle Gartengrundstücksbesitzer seitens der Ortsgemeine Gumbsheim durch den Werkleiter der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herrn Mayer.
| - | Es waren ca. 30 Personen anwesend (ohne Anwesenheitsliste) |
| - | OB Eich ließ sich kurzfristig entschuldigen (paralleler Sitzungstermin) |
| - | Werkleiter Mayer hat die Anwesenden über die Sachlage informiert, insbesondere das die Wasserzähler nur in Schächten sein dürfen, die der aktuellen Norm entsprechen. |
| - | Es handelt sich hierbei um die Wasserlieferung bis zum Wasserzähler (im Versorgungsschacht) Regelungen in Bezug auf die Messeinrichtung gemäß § 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung und Erhebung Grundgebühr gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung der VG Wöllstein. |
| - | Ein Merkblatt der wvr in Bezug auf die aktuelle Norm der Wasserzählerschächte (Variante 2 -Schacht) wurde zur Information verteilt und mehrmals auf diese Anforderung hingewiesen, auch mit dem Hinweis, dass derartige Schächte laut Kenntnisstand von Herrn Mayer mind. 4.000 Euro kosten würden. |
| - | Alternative Bauweisen, wie z.B. die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit zentraler Zapfstelle, wurden vom Werkleiter angesprochen, jedoch würde diese Variante unverhältnismäßig teuer sein, dazu wäre kein Eigentümer in gemeinschaftlicher Kostenteilung bereit. |
Folgende Möglichkeiten erörte Werkleiter Mayer den Anwesenden Eigentümer*innen
a) Installation / Neubau eines Schachtes nach Norm
b) Abstellen der Versorgung an Verbrauchsstelle
Um die Anforderung an die derzeitigen Schächte bewerten zu können schlägt Werkleiter Mayer die Begutachtung durch einen Gutachter vor.
Die Kosten für den Gutachter können laut Herr Mayer vom Wasserwerk getragen werden.
Mit Zustimmung zu diesem Vorschlag endet die Versammlung.
Folgende (technische) Fragen, die Herr Mayer in Abstimmung mit der wvr klärt:
| - | Zwei der Eigentümer haben davon gesprochen den Schacht selbst bauen zu wollen. |
| Frage inwiefern Eigenleistung möglich ist? | |
| - | Frage ob Kunststoffschächte in den Gärten möglich sind? |
| Laut Wassermeister Schmitt werden diese von der wvr abgelehnt, vielleicht wäre das in den Gartenparzellen eine andere Sachlage | |
| - | Frage, wie genau das technische Abstellen der Anschluss-/Verbrauchsstelle möglich ist? |
| - | Frage ob der Werksauschuss die Grundgebühr erlässt wenn abgestellt ist (laut Satzung ist nicht der Wasserzähler, sondern die Verbrauchsstelle zahlungspflichtig) |
Ende des Protokolls - Patrick Mayer - Werkleiter