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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 9/2024
Gumbsheim
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Aufforderung zur Räumung von verschiedenen Grabstätten auf dem Friedhof Gumbsheim

Die Nutzungsrechte an den Grabstätten:

auf dem Gumbsheimer Friedhof sind abgelaufen.

Die bisher Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die jeweiligen Grabstätten bis spätestens 31.05.2024 abzuräumen. Das heißt, jeglichen Bewuchs zu entfernen, vorhandene Grabsteine und Grabeinfassungen mit Fundamenten zu entfernen und die Grabfläche einzuebnen.

Sollten die Grabstätten bis zum genannten Termin nicht abgeräumt

sein, erfolgt die Räumung durch die Ortsgemeinde Gumbsheim auf Kosten der Nutzungsberechtigten.

Gumbsheim, den 22.02.2024
Im Auftrag der Ortsgemeinde Gumbsheim
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Friedhofsverwaltung