- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 29. Januar 2025 |
| Ort: | Rathaus Stein-Bockenheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:00 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Jahn, Thorsten
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Lenz, Torsten — entschuldigt
2. Beigeordneter Dexheimer, Hermann
Ratsmitglieder:
Ebner, Swen
Eckstein, Eva
Gillmeister, Dorothea — entschuldigt
Klein, Jörg
Mannuß, Silke
Scharbach, Ernst
Schmidt, Franz
Schön, Ernst
Sichelschmidt, Björn
Steitz, Christian — entschuldigt
Sonstige Anwesende:
Herr Becker (VGV)
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil (geändert) | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Ausschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge |
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| - Beratung und Beschlussfassung |
| TOP 3 | Abweichungsantrag gem. § 69 LBauO |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Veranstaltungen 2025 |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Nässeerscheinungen im Bereich Pumpenhaus „Breite Gasse“. |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Thorsten Jahn eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Gemeinderat, den TOP 5 umzubenennen in „Nässeerscheinungen im Bereich Pumpenhaus „Breite Gasse“.
Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es waren keine Zuhörer anwesend. Auch schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
TOP 2 Ausschreibung der Straßenbeleuchtungsverträge
- Beratung und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Die Verträge über die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung mit der EWR Netz GmbH enden am 31.12.2024. Gemeinsam mit anderen Verbandsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms wurde zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Kosten für die anwaltliche Beratung betragen pro VG ca. 2.500,-- € und werden anteilig auf die Ortsgemeinden umgelegt.
Vorgesehen ist eine nationale Ausschreibung unterhalb des EU-Schwellenwertes nach § 12 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) mit Teilnahmewettbewerb. Entsprechend dem geschätzten Auftragswert für 4 Jahre gem. der Vergabeverordnung wird der EU-Schwellenwert von 225.000,-- € netto in Summe aller 8 Ortsgemeinden unterschritten. Es erfolgt daher eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden (keine unterschiedlichen Dienstleister innerhalb der VG Wöllstein).
Das Ausschreibungsverfahren wird ab Ende Januar bis voraussichtlich Ende Mai (Zuschlag) durchgeführt. Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag mit der EWR Netz GmbH wird entsprechend verlängert.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Kriterien:
| - | 75 % Preis (Pauschale) |
| - | 5 % Störungskonzept |
| - | 10 % zugesagte Zeiten für die Entstörung |
| - | 3 % Konzept zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen |
| - | 2 % Kosten der Standsicherheitsprüfung |
| - | 5% Zusagen bei der Dokumentation |
Der neue Vertrag entspricht im Wesentlichen dem Altvertrag; sh. Anlage (§ 11 entfällt, andere Regelungen werden angepasst). Die Vertragslaufzeit der neuen Verträge beträgt 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsvertrages und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages mit dem wirtschaftlichsten Bieter.
TOP 3 Abweichungsantrag gem. § 69 LBauO
Auf dem Anwesen Ringstraße 1, Flur 3, Nr. 35/6 ist die Errichtung einer Garage angrenzend an das bereits bestehende Wohnhaus geplant. Hierbei soll die Baugrenze um 2 m überschritten werden. Es wurde seitens des Bauherrn ein Abweichungsantrag nach § 69 BauGB gestellt.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Unter dem Dorf“.
Demnach haben sich bauliche Anlagen nach der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen zu orientieren. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen bauplanungsrechtlich geprüft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung der Abweichung seitens der Ortsgemeinde aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes bei gleichgelagerten Anträgen ebenfalls einen Anspruch auf Zustimmung begründen kann.
Die Verwaltung stellt die Erteilung des Einvernehmens in den Beurteilungsspielraum der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim.
Aufgrund der Tatsache, dass der Abstand zur Straße auch bei Berücksichtigung des Antrages noch über 6m beträgt und das Gesamtbild nicht gestört wird, kann dem Antrag stattgegeben werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
TOP 4 Veranstaltungen 2025
Der Vorsitzenden ergänzt die in der Sitzung vom 29.10.2024 vorgestellten Termine.
Ratsmitglied Sichelschmidt hat sich um die Bezuschussung einer Zaubershow für Kinder bemüht.
Bei geschätzten Kosten von rd. 1.200 € könnte man von der Kreisjugendförderung einen Zuschuss in Höhe von 90%, maximal 1.000 €, im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit im ländlichen Raum erhalten.
Aus den Reihen der Ratsmitglieder wurde die Durchführung eines Kinotages angeregt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 5 Nässeerscheinungen im Bereich Pumpenhaus „Breite Gasse“.
In der Breitegasse in Stein-Bockenheim befindet sich ein Pumpenhaus mit seitlichem Brunnentrog.
Dieser wird von einer unterirdischen Quelle gespeist, die über ein kurzes Reulchen von ca. 10 m Länge und einen anschließenden Tunnel von ca. 35 m Länge zu erreichen ist. Quelle und Brunnenstube sind über eine Leitung unter dem Tunnel verbunden Seit Anfang 2025 wird der Wasseraustritt aus dem Tunnel über das Reulchen zur Straße hin beobachtet.
Die Anrainer beobachten gleichzeitig Feuchteeintrag in ihr Nebengebäude über Wand und Boden.
Eine an das Reulchen angrenzende Halle, soll ebenfalls leichte Durchfeuchtungen aufweisen.
Der Vorsitzende erläutert mit Hilfe des vorliegenden Gutachtens sehr ausführlich die bisher eingeleiteten Maßnahmen und die weitere Vorgehensweise.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
TOP 6 Mitteilungen und Anfragen
| • | Die Ortsgemeinde erhält für das Jahr 2024 aufgrund des Antrages vom 08.12.2024 eine Zuwendung von 3.870 € vom Forstamt. |
| • | Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück Einfahrt Neugasse rechts (Schotterplatz) überprüft werden sollte, ob der Eigentümer eine Rinne einbauen muss, da bei Regenereignissen Schmutzwasser die Neugasse entlang fließt. |
| • | Es wird nach dem Stand der Dinge in Sachen Entwässerung Grundstück Pferdekoppel gefragt. Die Verwaltung ist diesbezüglich bereits aktiv geworden. Mit der Bauabteilung soll Rücksprache gehalten werden. |
| • | Eine Beleuchtung an der Kirche ist defekt. |
| • | Es wird nachgefragt, zu welchem Ergebnis oder zu welchen Veränderungen die Grundsteuerbescheide für die Ortsgemeinde geführt haben. Es soll geprüft werden, ob die Hebesätze ggf. angepasst werden müssen. Dies muss die Finanzabteilung prüfen. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Thorsten Jahn den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:00 Uhr.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |