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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung § 97 GemO Hh 1. Nachtrag 2024

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Stadt Osthofen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird am 09.01.2024 dem Stadtrat Osthofen zugeleitet.

1.

Er liegt ab Mittwoch, den 10.01.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er unter www.vg-wonnegau.de/down-load – Rubrik Bürgerhaushalte zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osthofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Mittwoch, den 10.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de einzureichen. Der Stadtrat Osthofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)

Westhofen, den 28.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister