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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung § 97 GemO Hh 1. Nachtrag 2024

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Bechtheim

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird am 05.01.2024 dem Ortsgemeinderat Bechtheim zugeleitet.

1.

Er liegt ab Montag, den 08.01.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 18 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er im Internet unter www.vg-wonnegau.de/download – Rubrik Bürgerhaushalte zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bechtheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 08.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat Bechtheim wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)

Westhofen, den 05.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister