In seiner Sitzung am 18.12.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Westhofen mit folgenden Themen:
| 1. | Mit der vierten Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurden die Gebühren für die Herstellung von den Gräbern der aktuellen Kostensituation angepasst. |
| 2. | Der Vertrag über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung ist an eine Fachfirma vergeben. Die Laufzeit des Vertrages endet demnächst. Der Rat beschloss die Neuausschreibung und erteilt dem Ortsbürgermeister die Ermächtigung, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens den Vertrag mit dem günstigsten Anbieter abzuschließen. |
| 3. | Die aktuelle Baumpflege nach Maßgabe der Baumkontrolle steht an. Die wirtschaftlichste Anbieterin ist die Firma Lotz aus Westhofen, welcher der Auftrag für einen Betrag von 9.246,30 € erteilt wurde. |
| 4. | Der Bebauungsplan „An der Brennerei“ erhält eine sechste Änderung. Es geht dabei um eine kleinere Fläche, die sich in der Nähe des Kreisverkehrs zwischen „Altbach“ und Umgehungsstraße erstreckt. Es wurde die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden diskutiert und beschlossen. Der Planentwurf erhält eine Änderung. Demzufolge ist eine erneute Offenlage erforderlich. |
| 5. | Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer für das Jahr 2025 wurden festgesetzt. Während es bei der Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 380 % bleibt, wird der Hebesatz bei der Grundsteuer A von 345 % auf 563 % angehoben. Bei der Grundsteuer B lag der Satz im Jahr 2024 bei 465 %. Nunmehr wird auch dieser auf 563 % festgesetzt. Die Erhöhung der Hebesätze ist erforderlich, damit die Ortsgemeinde bei den Grundsteuern in etwa die gleichen Einnahmen erzielt, wie dies im Jahr 2024 der Fall war. |
| 6. | Der Heimatverein möchte einen Betrag von 250 € zur Anschaffung von Schildern mit der Aufschrift „Rheinhessische Weinprinzessin“ spenden. Der Rat nahm die Spende dankend entgegen. |
| 7. | Im nichtöffentlichen Teil ging es um eine Friedhofsangelegenheit sowie um die Erteilung des Einvernehmens zu mehreren Bauanträgen und Bauvoranfragen. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)