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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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4. Satzung vom 19.12.2024 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Westhofen vom 13.03.2017 in der Fassung vom 14.12.2023

Der Ortsgemeinderat von Westhofen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze der Leistungen für I, II, III, V, VI, VII, VIII und IX der Anlage zur Gebührensatzung bleiben unverändert. Die Gebühren zu IV (Ausheben und Schließen der Gräber) ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.

67593 Westhofen, den 19.12.2024
Jörg Schmitt, Ortsbürgermeister
Anlage

Anlage zur 4. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Westhofen vom 19.12.2024

IV. Ausheben und Schließen der Gräber
Herstellen von Gräbern

a)

b)

c)

d)

e)

f)

g)

67593 Westhofen, den 19.12.2024
Jörg Schmitt, Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67593 Westhofen, den 19.12.2024
Jörg Schmitt, Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)