In seiner 30. Sitzung am 02.03.2023 hat sich der Rat der Stadt Osthofen mit den nachfolgenden Themen befasst:
| 1. | Kai Weckbach wird als Nachrücker Mitglied im Ausschuss für Kultur, Feste, Fremdenverkehr und Wirtschaft, im Ausschuss für Soziales und Sport und stellvertretendes Mitglied im Arbeitskreis Verkehr. |
| 2. | Sehr eingehend befasste sich der Stadtrat mit der Aufstellung von zwei Bebauungsplänen. Bei dem Bebauungsplan Nummer 38 - Gewerbegebiet - ging es um die Behandlung von eingegangenen Stellungnahmen aus dem Unterrichtungsverfahren sowie der frühzeitigen Offenlage. Im nächsten Schritt ist nun ein Einzelhandelskonzept für die Stadt zu erstellen. |
| 3. | Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 39 - Landgut Schill - wurde zum Abschluss gebracht. Zunächst ging es um die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Anschließend wurde der Plan als Satzung beschlossen. |
| 4. | Für den Ausbau der Carlo-Mierendorff-Straße und der Herrnsheimer Straße wurde der Stadt ein Ausbauentwurf des Landesbetriebs Mobilität vorgelegt. Diesem wurde durch den Stadtrat zugestimmt. Ein Schwerpunkt der Beratungen in diesem Zusammenhang war die Festlegung der Standorte für die Bushaltestellen. |
| 5. | In diesem Jahr wird die Lisztstraße ausgebaut. Die Ausschreibung der Maßnahme läuft. Der Stadtbürgermeister wurde ermächtigt, aufgrund der Vergabeempfehlung des Planungsbüros den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Sofern im Laufe des Monats März noch eine Sitzung des Stadtrates stattfindet, wird die Entscheidung in dieser Sitzung getroffen. |
| 6. | Im Zuge des Ausbaus der Ringstraße wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Den Auftrag dazu erhält die EWR Netz GmbH. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei rund 36.150 €. |
| 7. | Im Bereich der Sportanlagen „Sommerried“ wird eine 110 KV-Überspannungsleitung durch eine Erdleitung ersetzt. Der Stadtrat erteilte die Zustimmung zum Verlegen der Kabel in städtische Grundstücke. |
| 8. | Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Erwerb von Grundstücken, die Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauantrag und um eine Friedhofsangelegenheit. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)