Der Ortsgemeinderat Westhofen hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen beschlossen. Damit gewährt die Ortsgemeinde Westhofen ortsansässigen Vereinen und Organisationen zur Förderung ihrer Kinder- und Jugendarbeit einen Jahreszuschuss. Zuschussberechtigt sind Vereine und Organisationen, die u.a. gemeinnützige, sportliche, kulturelle und soziale Zwecke im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Vereinsarbeit verfolgen.
Der jährliche Zuschuss liegt bei 5,00 EUR je Kind und Jugendlicher Person. Als Kinder und Jugendliche gelten Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag, der bis zum 31. März 2026 für das abgelaufene Jahr (Stichtag: 31.12.) an die Gemeindeverwaltung in der Ohligstraße 5 in 67593 Westhofen zu stellen ist. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen Vereinsmitglieder (bis 17 Jahre) beizufügen, welcher vom 1. Vorsitzenden und dem Kassenverwalter zu unterzeichnen ist.
Die Ortsgemeindeverwaltung entscheidet über die Bezuschussung der vorliegenden Förderanträge gemäß der Richtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.