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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Monzernheim für die Jahre 2026/2027

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

1.1.

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.025.105

1.048.140

1.2.

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.057.175

1.086.235

1.3.

der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

-32.070

-38.095

2. im Finanzhaushalt

2.1.

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

7.030

-4.485

2.2.

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0

0

2.3.

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

2.4.

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.550

1.550

2.5.

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

-1.550

-1.550

2.6.

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-5.480

+6.035

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

0

0

zusammen auf

0

0

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2026/€

2027/€

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse:

326.274,00

374.169,00

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

620 v. H.

620 v. H.

Grundsteuer B auf

540 v. H.

540 v. H.

Gewerbesteuer auf

395 v. H.

395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

54,00

54,00

für den zweiten Hund

78,00

78,00

für jeden weiteren Hund

102,00

102,00

für jeden gefährlichen Hund

615,00

615,00

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

2026

2027

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz

*) € / ha

*) € / ha

(Weinbergshutumlage)

Beiträge für Feld- und Weinbergswege

*) € / Ar

*) € / Ar

(Umlage der Wegeunterhaltungskosten)

*) Die Hebesätze für den Weinbergsschutz und die Feld- und Weinbergswege 2026 und 2027 werden durch einen separaten Beschluss festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 1.064.485,77 €. Der Jahresabschluss 2025 steht noch aus.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 22.04.2008).

Monzernheim, den 19.02.2026
Laux, Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Monzernheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 liegt in der Zeit von Montag, den 09.03.2026, bis einschließlich Dienstag, den 17.03.2026, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags-nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 02.03.2026
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)