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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hochborn für die Jahre 2026/2027

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

1.1.

der Gesamtbetrag der Erträge auf

670.230

633.190

1.2

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

654.530

667.255

1.3.

der Jahresüberschuss /

-fehlbetrag auf

+15.700

-34.065

2. im Finanzhaushalt

2.1.

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

58.870

35.645

2.2.

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0

0

2.3.

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

730.000

380.000

2.4.

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

611.400

215.200

2.5.

der Saldo der Ein- und Ausz. aus

Investitionstätigkeit au

f 118.600

164.800

2.6.

der Saldo der Ein- und Ausz. aus

Finanzierungstätigkeit auf

-177.470

-200.445

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

0

0

zusammen auf

0

0

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

488 v. H.

488 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

2026

2027

für den ersten Hund

42,00

42,00

für den zweiten Hund

48,00

48,00

für jeden weiteren Hund

54,00

54,00

für jeden gefährlichen Hund

600,00

600,00

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

2026

2027

Beiträge für Feld- und Weinbergswege

*) € / Ar

*) € / Ar

(Umlage der Wegeunterhaltungskosten)

*) Die Hebesätze für de Feld- und Weinbergswege 2026 und 2027 werden durch einen separaten Beschluss festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 1.147.788,97 €. Der Jahresabschluss 2025 steht noch aus.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 15.01.2008).

Hochborn, den 02.03.2026
Balz, Ortsbürgermeisterin

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hochborn für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 liegt in der Zeit von Montag, den 16.03.2026, bis einschließlich Dienstag, den 24.03.2026, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags-nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 09.03.2026
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)