1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch für die Jahre 2023/2024 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 24.03.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab Montag, den 27.03.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat, zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-wonnegau.de/download - Rubrik Bürgerhaushalte zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 27.03.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an |
| Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de | |
| einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023/2024 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)