Am Donnerstag, den 03.04.2025 findet auf den Friedhöfen Dittelsheim und Heßloch die jährliche Prüfung der Standsicherheit der Grabmale statt.
Grundlage der Prüfung ist die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft - Friedhöfe und Krematorien - (VSG 4.7) in der derzeit gültigen Fassung. Demnach sind die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der Grabmale erfolgt mit einem zugelassenen Prüfgerät durch einen von der Ortsgemeinde beauftragten Prüfer.
Beanstandete Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Friedhofsverwaltung, wird die betroffenen Nutzungsberechtigten schriftlich benachrichtigen.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)