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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Verschmutzung von Straßen, Grünanlagen und Privatgrundstücken durch Hundekot

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Hundekot auf den Straßen der Ortslage sind und bleiben ein Ärgernis. Vereinzelt treten seit einiger Zeit Fälle auf, bei denen Hundekot am Straßenrand in unserem Ort für Unmut sorgen. Es wird vermutet, dass beim Gassi-Gehen mit den Hunden die Hundeführer es nicht für nötig erachten, die Hinterlassenschaften ihrer treuen Freunde zu beseitigen, oder dass eventuell Kinder, die gerne mit den Hunden Gassi-Gehen, mit dieser Situation schlichtweg überfordert sind.

Es gibt an verschiedenen Stellen im Ort Kotbeutelspender, an denen man Tüten entnehmen kann, um die Hinterlassenschaften einzusammeln und zu entsorgen. Bitte machen Sie davon unbedingt Gebrauch. Kein Mitbürger freut sich darüber, wenn vor seinem Haus Hundekot liegt. Bitte sprechen Sie auch mit den Kindern darüber und erklären ihnen, was zu tun ist und geben sie ihnen immer auch Kotbeutel mit.

Hausbewohner und Grundstückseigentümer sind nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde verpflichtet, die Straße vor dem Grundstück zu kehren und sauber zu halten. Viele pflegen dabei auch mit großem Aufwand die Grünanlagen in den Bürgersteigen und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung des Ortsbildes. Es ist aber nicht Aufgabe dieser Personen, den Hundekot, verursacht durch Dritte, vor ihrem Haus bzw. vor ihren Grundstücken zu entfernen. Diese Aufgabe trifft den Hundehalter und den Hundeführer.

Wir appellieren daher an alle Hundehalter und Hundeführer, unbedingt darauf zu achten, dass ihre Tiere nicht innerhalb der Gemeinde auf den Straßen, Grünanlagen und in fremde Grundstücke ihre Notdurft verrichten. Sollte es trotzdem passieren, ist der Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Die Verunreinigung der Straßen und Grünanlagen mit Hundekot ist kein Kavaliersdelikt, sondern bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wonnegau mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Helfen Sie mit, ein sauberes und ordentliches Ortsbild zu prägen!

Ihr Ortsbürgermeister
Carsten Claß