In seiner Sitzung am 21.03.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch mit folgenden Themen:
| 1. | Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wonnegau erfuhr eine erste Änderung. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung das Verfahren abgeschlossen. Nunmehr müssen die Räte der Ortsgemeinden und der Stadt Osthofen der Planänderung zustimmen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in Dittelsheim-Heßloch der ehemalige Sportplatz im Ortsteil Dittelsheim zur Gewerbebaufläche. Eine kleine Gewerbefläche an anderer Stelle wurde aus dem Plan herausgenommen. Weiterhin wurde eine Mischbaufläche für eine betriebliche Erweiterung ausgewiesen und ein Teil des Geländes der Kläranlage zur Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik bestimmt. Den Änderungen stimmte der Ortsgemeinderat zu. |
| 2. | Für das Neubaugebiet „Ortsmitte“ wird zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Rat stimmte den nächsten Verfahrensschritten zu. Zunächst ging es um die Annahme einer Planänderung, anschließend um die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. |
| 3. | Einen weiteren Bebauungsplan stellt die Ortsgemeinde für die Aussiedlung des Weingutes Winter auf. In diesem Verfahren ging es im Rat um die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Offenlage und des Unterrichtungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange. Anschließend wurden die Planunterlagen angenommen und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen. |
| 4. | Ortsbürgermeisterin Kolb-Noack informierte über die Notwendigkeit, die Kindertagesstätte „Arche Noah“ baulich zu erweitern. Dadurch sollen alle Kindergartenkinder in der Ortsgemeinde auch künftig einen Platz in einer Kindertagesstätte im Dorf erhalten. |
| 5. | Die örtlichen Vereine und Institutionen werden durch die Ortsgemeinde seit vielen Jahren mit einer kleinen Zuwendung unterstützt. Für diesen Zweck sah der Entwurf des diesjährigen Haushalts einen Betrag von 2.000 € vor. Da dies eine freiwillige Ausgabe darstellt, musste die Ortsgemeinde darüber nachdenken, ob sie diese Leistungen weiterhin gewährt. Der Rat entschied, im Jahr 2024 es bei der seitherigen Regelung zu belassen. |
| 6. | Im Zuge der Entwicklung des Wohnbaugebietes „Ortsmitte“ ist der Ausbau eines Wirtschaftsweges entlang des Fallborngrabens erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Ausbau ist eine Ausgleichsverpflichtung zu erbringen. Der Rat entschied im nichtöffentlichen Teil über den Erwerb eines Grundstückes, welches für diesen Zweck geeignet ist. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)