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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Illegales Abfeuern von Böllerschüssen / Schreckschusswaffen

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass Unbekannte insbesondere im Bereich der Berlingsgasse immer wieder Knallkörper oder Schreckschusswaffen abfeuern, um womöglich dort befindliche Krähen zu vertreiben. Wir weisen hiermit darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht erlaubt sind. Die Saatkrähen, auch wenn sie stören und lästig sind, stehen unter Naturschutz. Ein solches Verhalten kann auf keinen Fall geduldet werden. Schreckschusswaffen und sonstige Knallkörper dürfen nur von gesondert geschultem Personal und nur in besonderen und begründeten Fällen abgeschossen werden und bedürfen einer vorherigen Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms.

Wir fordern die Verursacher auf, dies künftig zu unterlassen, bevor es zu unnötigen Anzeigen und Ärger kommt.

Wir bitten um Beachtung.

67593 Westhofen, den 17.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wonnegau
- Ordnungsamt –

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)