Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) die folgende Änderung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Vorbemerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Der Ortsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, der den Ortsbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und den Ablauf der Sitzungen des Ortsgemeinderates berät. Der Ältestenrat setzt sich aus dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und den Vorsitzenden der im Ortsgemeinderat vertretenen Fraktionen zusammen. Sollte im Ortsgemeinderat eine Partei/Wählergruppe keinen Fraktionsstatus haben, gehört ein Ratsmitglied dieser Partei/Wählergruppe dem Ältestenrat an. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)