Titel Logo
Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abräumung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde Westhofen

Im Laufe der Sommermonate werden auf dem Friedhof Grabstätten, bei denen die Ruhe- oder Nutzungszeiten abgelaufen sind, durch die Ortsgemeinde Westhofen abgeräumt. Für diese Grabstätten sind der Verwaltung keine Nutzungsberechtigten oder Personen bekannt, die ein berechtigtes Interesse daran haben.

In der nachstehenden Tabelle sind alle Grabstätten aufgeführt, die abgeräumt werden sollen. Personen, die ein berechtigtes Interesse oder ein Nutzungsrecht an einer dieser Grabstätten haben, werden gebeten, sich während der Sprechzeiten bei der Ortsgemeinde Westhofen zu melden.

Aus dem beigefügten Friedhofsplan sind die abzuräumenden Grabstätten ersichtlich.

Zur Klärung von Fragen steht auch die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der VG Wonnegau, Frau Bork, zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 06242 5004305 während der Sprechzeiten der VGV Wonnegau in der Dienststelle am Standort Osthofen zu erreichen.

Melden sich bis zum 31.05.2024 keine Angehörigen oder Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer der genannten Grabstätten haben, werden diese abgeräumt. Die Geltendmachung eventuell bestehender Ansprüche an der Grabstätte ist danach nicht mehr möglich.

67593 Westhofen, 22.04.2024
Ottfried Fehlinger, Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)