1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Monzernheim
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird am 25.04.2025 dem Ortsgemeinderat Monzernheim zugeleitet.
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt ab Montag, den 28.04.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht sie im Internet unter
www.vg-wonnegau.de (Suchbegriff = Haushalt)
zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Monzernheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 28.04.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025
einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an
Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de
einzureichen. Der Ortsgemeinderat Monzernheim wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)