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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung § 97 GemO Hh 1. Nachtrag 2025

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Monzernheim

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird am 25.04.2025 dem Ortsgemeinderat Monzernheim zugeleitet.

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt ab Montag, den 28.04.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht sie im Internet unter

www.vg-wonnegau.de (Suchbegriff = Haushalt)

zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Monzernheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 28.04.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025

einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de

einzureichen. Der Ortsgemeinderat Monzernheim wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)

Westhofen, den 25.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
In Vertretung
Erbeldinger, Erster Beigeordneter