Aufgrund einiger Anlässe in den letzten Monaten weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass Veranstaltungen im öffentlichen Bereich im Vorfeld angemeldet werden müssen.
Dies betrifft in der Ortsgemeinde Bechtheim insb.:
| - | Platz vor der Basilika * |
| - | Marktplatz |
| - | Lambertuspark |
| - | Parkplatz Sport- und Kulturhalle/Rathaus |
| - | Kindergarten Kunterbunt |
| - | Grillhütte * |
| - | Spielplatz Rosengarten/Lambertuspark |
| - | Sport- und Kulturhalle * |
* bei diesen Veranstaltungsorten gelten (neben der allg. Genehmigungspflicht) überdies konkrete Satzungen, die zwingend einen Vertrag zwischen Gemeinde und Veranstalter vorsehen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch eine etwaige Ausschankgenehmigung keine Durchführungsgenehmigung darstellt. Nicht angemeldete bzw. ungenehmigte Veranstaltungen können jederzeit untersagt werden.
Grundsätzlich sei angemerkt, dass wir als Ortsgemeindeverwaltung jede Veranstaltung, die dem Gemeinwohl und dem Gemeinschaftssinn dient, unterstützen wollen. Da jedoch ebenfalls die Maßgabe der Gleichbehandlung aller essentiell ist, bitten wir um Kenntnisnahme und Beachtung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis