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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau – Sachlicher Teilplan C – „Hochborn – Monzernheim – Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Dittelsheim“;

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (Teil C) im Bereich Windkraft.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Kloppberg in den Ortsgemeinden Hochborn, Monzernheim und Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Dittelsheim vor.

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Bereich C) mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter https://www.vg-wonnegau.de/Wohnen-und-Umwelt/Bauen/Bebauungspl%C3%A4ne/ herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, sowie die vollständigen Planunterlagen sind auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.

Osthofen, den 22.04.2025
In Vertretung
Gez. Erbeldinger (DS)
Erbeldinger, Erster Beigeordneter