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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bermersheim für die Jahre 2026 / 2027

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, in seiner Sitzung am 25.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom 16.04.2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt 

1.1.

der Gesamtbetrag der Erträge auf

558.225

551.061

1.2.

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

558.191

513.302

1.3.

der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

34

37.759

2. im Finanzhaushalt

2.1.

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

16.675

68.705

2.2.

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

0

0

2.3.

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0

0

2.4.

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

348.500

93.500

2.5.

der Saldo der Ein- und Ausz.

aus Investitionstätigkeit auf

-348.500

-93.500

2.6.

der Saldo der Ein- und Ausz.

aus Finanzierungstätigkeit auf

+331.825

+24.795

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

0

0

zusammen auf

0

0

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

609 v. H.

609 v. H.

Grundsteuer B auf

472 v. H.

472 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

2026

2027

für den ersten Hund

60,00

60,00

für den zweiten Hund

78,00

78,00

für jeden weiteren Hund

102,00

102,00

für jeden gefährlichen Hund

600,00

600,00

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom

22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) werden wie folgt festgelegt:

2026

2027

Wiederkehrender Beitrag für den

Weinbergsschutz

*) € / ha

*) € / ha

(Weinbergshutumlage)

*)

Die Hebesätze für den Weinbergsschutz 2026 und 2027 werden durch einen separaten Beschluss festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 1.221.508,86 €. Der Jahresabschluss 2025 ist in Bearbeitung.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 03.03.2008).

Bermersheim, den 24.04.2026
Obenauer, Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bermersheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 liegt in der Zeit von Montag, den 04.05.2026, bis einschließlich Dienstag, den 12.05.2026, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags-nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 19 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau

Westhofen, den 24.04.2026
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)