Der Ortsgemeinderat Gundheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 3 der Gebührensatzung erhält folgende neue Fassung:
Für die Benutzung der Turnhalle werden folgende Energiekostenpauschalen und Entgelte für die Überlassung von Räumen erhoben:
(1) Die Energiekostenpauschale beträgt für die Nutzung der Turnhalle vom 01.05. bis 30.09.
a) Großer Raum — 50,00 €
b) Kleiner Raum — 30,00 €.
(2) Die Energiekostenpauschale beträgt für die Nutzung der Turnhalle vom 01.10. bis 30.04.
a) Großer Raum — 100,00 €
b) Kleiner Raum — 80,00 €.
(3) Entgelte für die Überlassung von Räumen
| Vereine und Verbände bei öffentlichen und kommerziellen Veranstaltungen | Familien, Privatpersonen | Auswärtige | |
| Großer Raum | 150,00 € | 185,00 € | 250,00 € |
| Kleiner Raum | 100,00 € | 125,00 € | 185,00 € |
| Großer Raum, Kleiner Raum, Sonstige Räume | 200,00 € | 300,00 € | 375,00 € |
(4) Die Entgeltssätze nach den Absätzen 1 bis 3 gelten für die einmalige Benutzung bzw. bei Benutzung an mehreren Tagen pro Tag der Benutzung. Der Miettag beginnt um 12.00 Uhr und endet um 12.00 Uhr am darauffolgenden Tag.
(5) Das Entgelt für eine regelmäßige Benutzung über einen längeren Zeitraum ist durch besondere Vereinbarung festzulegen.
§ 2
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)