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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Nutzung und Reinigung der Turnhalle der Ortsgemeinde Gundheim vom 12.12.2018

der Ortsgemeinde Gundheim vom 12.12.2018

Der Ortsgemeinderat Gundheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 3 der Gebührensatzung erhält folgende neue Fassung:

Für die Benutzung der Turnhalle werden folgende Energiekostenpauschalen und Entgelte für die Überlassung von Räumen erhoben:

(1) Die Energiekostenpauschale beträgt für die Nutzung der Turnhalle vom 01.05. bis 30.09.

a) Großer Raum  —  50,00 €

b) Kleiner Raum  —  30,00 €.

(2) Die Energiekostenpauschale beträgt für die Nutzung der Turnhalle vom 01.10. bis 30.04.

a) Großer Raum  —  100,00 €

b) Kleiner Raum  —  80,00 €.

(3) Entgelte für die Überlassung von Räumen

Vereine und Verbände

bei öffentlichen und kommerziellen Veranstaltungen

Familien, Privatpersonen

Auswärtige

Großer Raum

150,00 €

185,00 €

250,00 €

Kleiner Raum

100,00 €

125,00 €

185,00 €

Großer Raum,

Kleiner Raum,

Sonstige Räume

200,00 €

300,00 €

375,00 €

(4) Die Entgeltssätze nach den Absätzen 1 bis 3 gelten für die einmalige Benutzung bzw. bei Benutzung an mehreren Tagen pro Tag der Benutzung. Der Miettag beginnt um 12.00 Uhr und endet um 12.00 Uhr am darauffolgenden Tag.

(5) Das Entgelt für eine regelmäßige Benutzung über einen längeren Zeitraum ist durch besondere Vereinbarung festzulegen.

§ 2

Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67599 Gundheim, den 16.12.2022
Michael Leidemer
Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67599 Gundheim, den 16.12.2022
Michael Leidemer
Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)