Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Osthofen folgende Rechtsverordnung erlassen:
Im Stadtgebiet der Stadt Osthofen werden die Sonntage am
01.06.2025
06.07.2025
24.08.2025
21.09.2025
als Marktsonntage festgesetzt.
An den Marktsonntagen dürfen auf Antrag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Osthofen durchgeführt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.