Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit stellen wir fest, dass die eingereichten Texte den Umfang von 1.500 Zeichen deutlich überschreiten und zu viele Plakate / Flyer zu Veranstaltungen eingestellt werden, deshalb wollen wir an dieser Stelle nochmals auf die geltenden Vorgaben aufmerksam machen.
Für Veröffentlichungen von Vereinen gilt pro Kalenderwoche:
| • | maximal 1.500 Zeichen in Fließtext, keine Nennung von Werbepartnern. |
| • | 1 Bild / Foto oder 1 Plakat / Flyer; weitere Veranstaltungshinweise als Fließtext. |
Amtliche Bekanntmachungen müssen von dem Ortsbürgermeister oder deren Sekretariat eingereicht werden.
Für Veröffentlichungen von politischen Parteien gilt:
Veröffentlicht werden dürfen Terminankündigungen auf Veranstaltungen ohne Bild sowie das Ergebnis von Vorstandswahlen ohne Bild. Politische Statements oder Berichte über eine Sitzung werden nicht veröffentlicht.
Danksagungen sind kostenpflichtig. Ein kurzer Dankessatz ist erlaubt.
Nachrufe sind grundsätzlich nur als kostenpflichtige Anzeige möglich.
Plakate und Textbeiträge der Schulen, Kindertagesstätten, Vereine, Institutionen und Kirchengemeinden zur Ankündigung von Veranstaltungen, Kursangeboten und Terminhinweisen werden maximal 3x und nur zeitnah zum Termin veröffentlicht. Ausnahmen gibt es hier nur bei Kartenvorverkäufen.
Bei Nichtbeachtung der Vorgaben, behalten wir uns Textkürzungen oder Ablehnungen vor.
Bitte beachten Sie, dass in der Woche vor gesetzlichen Feiertagen der Redaktionsschluss generell vorverlegt ist. Bitte informieren Sie sich dazu vorab. Zu spät eingereichte Texte können nicht veröffentlicht werden.