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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Vollzug des Lärmschutzrechtes

Aus gegebener Veranlassung möchten wir an dieser Stelle auf wesentliche Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz hinweisen.

Zum Schutz der Nachtruhe sind von 22:00 bis 06:00 Uhr alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Musikwiedergabegeräte dürfen ganztägig nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Nicht geräuscharme Rasenmäher dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht betrieben werden.

Der Betrieb von Geräten und Maschinen ist von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20.00 bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Privatpersonen nicht zulässig.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen, die durch die Tiere hervorgerufen werden, erheblich belästigt werden.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.

Fachbereich 5 – Bürgerdienste –

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.