Der Ortsgemeinderat von Gundheim hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 beschlossen, die Laurentiusstraße mit der Parzelle Gemarkung Gundheim, Flur 6 Nr. 141, sowie die Straße
„In den Wolfsmorgen“ mit den Parzellen Gemarkung Gundheim, Flur 6 Nrn. 139/1, 168/1 und 173, im Bereich des Bebauungsplanes „In den Wolfsmorgen III“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Flächen erhalten gemäß § 3 Landesstraßengesetz (LStrG) von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche und werden als Gemeindestraße eingestuft. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 36 des LStrG.
Die Widmungsunterlagen können während der Dienststunden montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, Zimmer 303, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Postanschrift: Postfach 1463, 67567 Osthofen, Hausanschrift: Am Schneller 3, 67574 Osthofen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an vg-
wonnegau@poststelle.rlp.de möglich. Hierzu ist eine kostenfreie Anmeldung auf der Webseite https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der gleichen Zeit beim Kreisrechtsausschuss - Kreisverwaltung Alzey-Worms - Postfach 1360, 55232 Alzey, eingelegt wird.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)