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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bermersheim

für das Jahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

- Gewerbesteuer

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6

Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Bermersheim, den 09.06.2023
Obenauer
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Bermersheim, den 09.06.2023
Obenauer
Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)