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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bermersheim für die Jahre 2024 / 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 20.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom 16.05.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

1.1. der Gesamtbetrag der Erträge auf

537.071

568.346

1.2. der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

639.186

515.718

1.3. der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

-102.115

52.628

2. im Finanzhaushalt

2.1. die ordentlichen Einzahlungen auf

491.755

512.555

2.2. die ordentlichen Auszahlungen auf

562.098

471.352

2.3. der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-70.343

41.203

2.4. die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

2.5. die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

2.6. der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

2.7. die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.000

2.000

2.8. die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

48.220

179.159

2.9. der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

-46.220

-177.159

2.10. die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

127.063

145.206

2.11. die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

10.500

9.250

2.12. der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

116.563

135.956

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

0

0

zusammen auf

0

0

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2024

2025

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten ggü. der Einheitskasse

0,00

0,00

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

2024

2025

für den ersten Hund

60,00

60,00

für den zweiten Hund

78,00

78,00

für jeden weiteren Hund

102,00

102,00

für jeden gefährlichen Hund

600,00

600,00

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom

22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) werden wie folgt festgelegt:

2024

2025

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz (Weinbergshutumlage)

*) € / ha

*) € / ha

*) Die Hebesätze für den Weinbergsschutz 2024 und 2025 werden durch einen separaten Beschluss festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 1.136.782,65. Der Jahresabschluss 2023 ist in Bearbeitung.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 03.03.2008).

Bermersheim, den 07.06.2024
Obenauer
Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bermersheim für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt in der Zeit von Montag, den 10.06.2024, bis einschließlich Dienstag, den 18.06.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags-nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 16 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 07.06.2024
Wagner
Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)