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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim für die Jahre 2024 / 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), in seiner Sitzung am 19.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom 16.05.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund

36,00 €

36,00 €

für den zweiten Hund

60,00 €

60,00 €

für jeden weiteren Hund

84,00 €

84,00 €

für jeden gefährlichen Hund

660,00 €

660,00 €

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

2024

2025

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz

(Weinbergshutumlage)

wird durch separaten Beschluss festgesetzt

wird durch separaten Beschluss festgesetzt

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.054.924,42 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 steht erst nach Erstellung des Jahresabschlusses fest.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss des Ortsgemeinderates vom 21.05.2008).

Hangen-Weisheim, den 07.06.2024
Pflaume, Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt in der Zeit von Montag, den 10.06.2024, bis einschließlich Dienstag, den 18.06.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags-nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 07.06.2024
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)