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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 27.05.2025 befasste sich der Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch mit folgenden Themen:

1. Der erste Beigeordnete erhält einen Geschäftsbereich. Er wird sich künftig um die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Wirtschaftswege sowie um Angelegenheiten des Weinbaus und der Landwirtschaft kümmern. Diese Regelung gilt für die laufende Wahlperiode, somit bis zum Jahr 2029. Für diese Tätigkeiten erhält er eine Aufwandsentschädigung von 200 € monatlich.

2. Auf den Friedhöfen in Dittelsheim und Heßloch gibt es circa 30 Grabstätten, die abzuräumen sind. Im Rahmen einer Ausschreibung hat die Firma Kapper aus Hangen-Weisheim mit 13.328 € das wirtschaftlichste Angebot für diese Arbeiten abgegeben. Der Rat erteilte dieser Firma den Auftrag.

3. Seit 2019 sind auf den beiden Friedhöfen die Urnenstaudenfelder zur Belegung freigegeben. Ursprünglich waren diese als pflegefreie Grabstätten angelegt. Im Laufe der Jahre haben einzelne Angehörige den Bereich ihres Urnenplatzes teilweise individuell bepflanzt und Grabschmuck abgelegt. Nunmehr hat der Rat festgelegt, dass es den Angehörigen ermöglicht wird, eine Sandsteinplatte in der Größe von 30 × 30 cm von der Ortsgemeinde zu kaufen und bei der Stele durch Personal der Ortsgemeinde einbauen zu lassen. Darauf können die Angehörigen dann Grabschmuck oder Blumen ablegen.

4. Die Friedhofssatzung erhält eine zweite Änderung. Dabei geht es um die Sandsteinplatten bei den Urnenplätzen und um die Mitnahme von Hunden auf die beiden Friedhöfe. Dies ist künftig nur noch für Blinden- und Assistenzhunde gestattet. Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Art.

5. Auch die Friedhofsgebührensatzung erhält eine zweite Änderung. Darin werden die Kosten für die Sandsteinplatten bei den Urnenplätzen auf 100 € festgelegt. Damit sind dann die Kosten der Platte und deren Verlegung bei der Stele abgedeckt.

6. Im nichtöffentlichen Teil ging es um einen Auftrag an ein Fachbüro im Rahmen der Sanierung der Kindertagesstätte „Regenbogen“, um die Vorstellung der Straßenentwurfsplanung für das Neubaugebiet durch einen Vertreter des beauftragten Planungsbüros sowie um die eventuelle Änderung eines Bebauungsplanes.

67574 Osthofen, den 28.05.2025
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)