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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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2. Satzung vom 02.06.2025 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch vom 21.01.2019 in der Fassung vom 14.12.2023

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühren zu II Ziffer 3 (Urnengrabstätten im Urnenstaudenfeld) ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. Die Gebührensätze der Leistungen für I, III, IV, V, VI, VII, VIII und IX der Anlage zur Gebührensatzung bleiben unverändert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

67596 Dittelsheim-Heßloch, den 02.06.2025
Frank Heeb, Ortsbürgermeister

Anlage

Anlage zur 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch vom

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten und Überlassung von Grabstätten

3. Urnengrabstätten im Urnenstaudenfeld

a)

Überlassung eines Urnenplatzes nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung je Urnenplatz

1.250,00 €

b)

Verlängerung des Urnenplatzes bei einer zweiten Beisetzung je Jahr

62,50 €

c)

Sandsteinplatte für die Ablage von Grabschmuck30 x 30 x 3 cm inkl. Verlegung

100,00 €

67596 Dittelsheim-Heßloch, den 02.06.2025
Frank Heeb, Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Satzung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67596 Dittelsheim-Heßloch, den 02.06.2025
Frank Heeb, Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)