Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die o.g. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wonnegau beschlossen.
Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage in Osthofen im Bereich des Wasserwerkes vor.
Betroffen ist die folgende Fläche: Gemarkung Osthofen, Flur 31, Nr. 122.
Der Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, welche während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), Am Schneller 3, 67574 Osthofen im Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht dauerhaft bereitgehalten wird.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.