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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Ruhehain im Friedhof der Stadt Osthofen

Beisetzungen und Ruheplätze im Ruhehain unterscheiden sich von den übrigen Grabstätten auf dem Friedhof was die Vorgaben zur Gestaltung der Rasenfläche als auch der Urnenplätze angeht. Hierzu gibt es Regelungen in der Friedhofssatzung der Stadt Osthofen, die zu beachten sind.

Leider hat es sich eingebürgert, dass Angehörige auf den Ablageplätzen im Ruhehain immer wieder Blumenschmuck, Kerzen, Figuren etc. ablegen. Dies widerspricht den Vorgaben der Friedhofssatzung, wonach diese Ablageplätze nur für den Grabschmuck genutzt werden dürfen, der im Rahmen einer Urnenbeisetzung mitgebracht wird. Dieser Grabschmuck ist durch die Angehörigen zeitnah nach der Urnenbeisetzung zu entfernen.

Die Mitarbeiter des Friedhofs räumen mehrmals wöchentlich die Ablageplätze frei. Dies verursacht einen vermehrten Personaleinsatz, was wiederum zu mehr Personalkosten und letztendlich zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führt.

Bei der Zuteilung eines Urnenplatzes erklären die Angehörigen schriftlich, dass sie die Vorgaben der Friedhofssatzung beachten und einhalten.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung dies mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.

67574 Osthofen, den 13.06.2024
Kai Kronauer
Beigeordneter

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)