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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bermersheim für das Jahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

von bisher 345 v.H.

auf 609 v.H.

Grundsteuer B

von bisher 465 v.H.

auf 472 v.H.

Der Steuersatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 v.H.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Bermersheim, den 22.05.2025
Obenauer, Ortsbürgermeister

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6

GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 09.06.2025
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)