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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Satzung

Satzung

über die Festlegung von Beitragssätzen für wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Hochborn vom 28.06.2023

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i. V. m. § 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Ausbaubeitragssatzung Verkehrsanlagen - wiederkehrende Beiträge - der Ortsgemeinde Hochborn vom 16.03.2009 hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 21.06.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Auf der Grundlage der jährlichen Investitionsaufwendungen für die die Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen der Gemeinde Hochborn für den Zeitraum von 2018 bis 2022 wird der sich aufgrund der Anlage 1 errechnende noch zu erhebende Beitragssatz der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen in Höhe von 2,92903 €/m² gewichtete Grundstücksfläche wie folgt festgelegt:

a) Beitragssatz je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche

für 2023  —  0,52903 Euro

b) Beitragssatz je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche

für 2024  —  0,80000 Euro

c) Beitragssatz je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche

für 2025  —  0,80000 Euro

d) Beitragssatz je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche

für 2026  —  0,80000 Euro

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 rückwirkend in Kraft.

55234 Hochborn, den 28.06.2023
Ute Balz
Ortsbürgermeisterin

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Entgeltordnung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.

55234 Hochborn, den 28.06.2023
Ute Balz
Ortsbürgermeisterin

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)