Gemäß §§ 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9, 13, 22, 57, 61 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) und der §§ 61, 65, 66 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LVwVG) in der jeweils gültigen Fassung wird die am 13.05.2024 von der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Wonnegau nachstehende
Allgemeinverfügung wie folgt ergänzt:
In Nr. 3 wird der räumliche Geltungsbereich um den Bereich des neu gewidmeten Geländes in der Friedrich-Ebert-Straße „Albert-Fischer-Platz“ (orange eingezeichnet) ergänzt. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.
Die sonstigen Bestimmungen der Allgemeinverfügung gelten fort.
Begründung:
Das Gelände des „Albert-Fischer-Platzes“ wurde in den zurückliegenden Monaten fertiggestellt. Es steht zu befürchten, dass sich dort vermehrt junge Erwachsene ansammeln, um Alkohol zu konsumieren. Es steht nach den Erfahrungen aus dem Vorjahr zu befürchten, dass alkoholbedingte Störungen auftreten.
Daher wird der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vom 13.05.2024 um dieses Gelände erweitert.
Anlage