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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 12.06.2025 befasste sich der Ortsgemeinderat Gundheim mit folgenden Themen:

1.

Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurden die zum Jahresende 2024 in einer Hebesatzsatzung festgesetzten Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B nunmehr auch in die Haushaltssatzung aufgenommen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 677 %, der für die Grundsteuer B 571 %.

2.

Auch die Hebesätze für die wiederkehrenden Beiträge Weinbergsschutz und Wirtschaftswege für das Jahr 2025 wurden festgesetzt. Der Hebesatz für den Weinbergsschutz beträgt 15 € je Hektar, der für die Wirtschaftswege 0,09 € je Ar.

67574 Osthofen, den 20.06.2025
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)