Der Ortsgemeinderat von Westhofen hat in seiner Sitzung am 22.05.2024 die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 sowie § 2 Abs. 2 BauGB für das 6. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Brennerei“ beschlossen. Es ist vorgesehen, die aktuell rechtskräftige Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehendes Grundstück der Gemarkung Westhofen: Grundstücke Flur 3, Nrn. 110/3, 110/4 und 110/5. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom
15.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024
bei der Ortsverwaltung Westhofen, Ohligstraße 5 in 67593 Westhofen während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (montags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, dienstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter https://www.vg-wonnegau.de/download/category/12-bauen herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.
Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 abgesehen wird.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.