In seiner Sitzung am 22.06.2026 befasste sich der Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau mit folgenden Themen:
| 1. | Zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Teilbereich Wasserwerk, die für das Gelände des Wasserwerks in Osthofen gilt, wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Offenlage, dem Unterrichtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden dem Verbandsgemeinderat vorgetragen und anschließend beschlossen, wie damit umgegangen wird. Die Planung wurde für den nächsten Verfahrensschritt angenommen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Werksgelände. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der förmlichen Beteiligung beauftragt. |
| 2. | Der Landkreis Alzey-Worms beabsichtigt, gemeinsam mit den betroffenen Verbandsgemeinden und der Stadt Alzey einen kreisweiten Förderantrag für den Gigabitausbau zu stellen. Es gibt in der Verbandsgemeinde Wonnegau weiterhin Ortsgemeinden und Teilgebiete, die noch nicht ausreichend mit gigabitfähigen Internetanschlüssen versorgt sind. Hierfür stimmte der Verbandsgemeinderat einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit zum Ausbau der Gigabit-Breitbandversorgung im Landkreis Alzey-Worms zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden zu. |
| 3. | Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dies gilt sowohl für die Schulzeiten als auch für die Ferienzeiten. Aus dem Rechtsanspruch ergibt sich keine Pflicht zur Wahrnehmung eines solchen Angebots. Der Anspruch beginnt für jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besucht, und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Ab Sommer 2029 haben dann alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. In Anbetracht dessen stimmte der Verbandsgemeinderat der vorgelegten interkommunalen Vereinbarung über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes zu. |
| 4. | Durch eine Änderung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz ist eine Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wonnegau erforderlich. Der Verbandsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf zu. |
| 5. | Des Weiteren stimmte der Rat dem Erlass einer Katzenschutzverordnung zu. Tierschutzvereine und Tierheime kommen immer mehr an ihre Grenzen und können das Katzenelend nicht alleine bewältigen. Die Verordnung hat zum Ziel, die unkontrollierte Fortpflanzung von Straßenkatzen einzudämmen. Tierhalter werden verpflichtet, ihre Katzen zu kastrieren, zu kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen. |
| 6. | Die Arbeiten zur Sanierung des Dükers zwischen Zulaufpumpwerk und Regenüberlaufbecken in der Kläranlage Dittelsheim-Heßloch wurden an die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Salmtal zum Preis von 87.100,31 € vergeben. |
| 7. | Der Verbandsgemeinderat ermächtigte Bürgermeister Wagner, den Auftrag für die Betoninstandsetzung im Regenüberlaufbecken am Pumpwerk Bauhof Osthofen an den Anbieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot zu vergeben. |
| 8. | Auch zur Vergabe des Auftrags für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Feuerwehreinheit Frettenheim erhielt der Bürgermeister die Ermächtigung, dem wirtschaftlichsten Anbieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Auftrag zu erteilen. |
| 9. | Für die IT-Ausstattung der Verbandsgemeindeverwaltung wurde die Verlängerung und die Erweiterung von Lizenzen für die Betriebsumgebung notwendig. Der Auftrag ging an die Firma Software One zum Preis von 119.953,33 €. |
| 10. | Zur Erweiterung der Angebote für IT-Dienstleistungen und Hardware tritt die Verbandsgemeinde der ITEBO (Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH) Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG bei. |
| 11. | Der Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 wurde zugestimmt. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um nicht verbrauchte Mittel aus den Budgets der Feuerwehreinheiten für Ausrüstungsgegenstände und der Schulen für Verbrauchs- und Unterrichtsmittel. Ferner geht es um geplante Unterhaltungsaufwendungen unterschiedlicher Aufgabenbereiche, die erst im Jahr 2026 zur Ausführung kommen bzw. abgeschlossen werden. |
| 12. | Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey Worms führte eine überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in der Zeit vom 11.02.-03.03.2026 durch. Zu den einzelnen Feststellungen hatte die Verwaltung jeweils eine Stellungnahme gefertigt, die dem Rat vorgelegt wurde. |
| 13. | Der Bürgerbus „Wonni“ befördert seine Fahrgäste grundsätzlich kostenfrei. Im Wagen ist eine Spendenbox aufgestellt, in die Nutzerinnen oder Nutzer des Busses freiwillig eine Spende einwerfen können. Im Jahr 2025 kamen 3.348,94 € in die Spendenbox. Der Betrag steht den Mitgliedern des „Wonni-Teams“ für ihre Zwecke zur Verfügung. Die Spende wurde angenommen, verbunden mit einem großen Dank an die Spenderinnen und Spender. |
| 14. | Der Verbandsgemeinderat wurde über die abschließend getroffenen Entscheidungen im Haupt- und Finanzausschuss, im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sowie im Ausschuss für Abwasserangelegenheiten informiert. So erhalten die Ratsmitglieder detaillierte Informationen über Entscheidungen, die nicht durch den Verbandsgemeinderat getroffen wurden. |
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)