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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Rückgabe der Lernmittel aus dem Schuljahr 2021/2022 ist nur bis zum 21.07.2022 möglich!

Wir möchten auf eine Änderung im Ablauf der Schulbuchrücknahme hinweisen, die das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz ab dem Schuljahr 2021/2022 vorgibt:

Anders als in den vergangenen Jahren ist nach Ferienbeginn keine Rücknahme der Lernmittel mehr möglich.

Die Rückgabe der Lernmittel des laufenden Schuljahres muss daher bis spätestens zum 21. Juli 2022 erfolgt sein.

Wird ein ausgeliehenes Lernmittel beschädigt oder nicht innerhalb der vorgenannten Frist zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.

Westhofen, den 07.06.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Schulamt -